„Ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen und sonstigen Finanzierungshilfen zukünftig statt der Schriftform die Textform genügen soll. Das bedeutet, dass eine Unterschrift dann nicht mehr erforderlich ist. Dies sieht das Justizministerium als Beitrag zum Abbau unnötiger bürokratischer Hürden.“
Wer auf Nummer sicher gehen will nicht in Schulden zu landen, ohne jemals etwas gekauft zu haben 2025, sollte Internet meiden in Zukunft … o(
Auf Hilfe der Justiz kann man im Ernstfall wohl dann auch weniger hoffen wenn ich mir aktuelle Tendenzen so ansehe in diesem Bereich .